Erwägungsgrund 114 32025R2643
Diese Verordnung sollte unbeschadet des besonderen Charakters der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten gelten.
Diese Verordnung sollte unbeschadet des besonderen Charakters der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten gelten.