Erwägungsgrund 94 32025R2643
Da die Entscheidung über die Aktivierung des Versorgungskrisenzustands oder des Zustands einer sicherheitsrelevanten Versorgungskrise sensibler Natur ist, was sich insbesondere aus den möglichen Konsequenzen dieser Maßnahmen ergibt, die als Reaktion darauf ergriffen werden könnten, einschließlich der erheblichen Auswirkungen, die solche Maßnahmen auf private Unternehmen in der Union haben könnten, sollte dem Rat die Befugnis übertragen werden, einen Durchführungsrechtsakt zur die Aktivierung, Verlängerung und Beendigung der Versorgungskrisenzustände zu erlassen. Um sicherzustellen, dass die Reaktion auf Unionsebene an die Art der Versorgungskrise angepasst ist, sollte der Rat ferner festlegen, welche der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zur Bewältigung der laufenden Versorgungskrise aktiviert werden sollten, und er sollte bestimmen können, für welche krisenrelevanten Güter diese Maßnahmen aktiviert werden sollten.