Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR) · TITEL III, KAPITEL II, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nach Artikel 75 bewertet.
Art. 224 32009L0138Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen