Art. 308f 32009L0138
In dem an professionelle Marktteilnehmer gerichteten Teil des in Artikel 51 Absatz 1 genannten Berichts über Solvabilität und Finanzlage legen die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gegebenenfalls offen, welche kombinierten Auswirkungen die Nichtanwendung der schrittweisen Einführung und der Übergangsmaßnahmen nach Artikel 77a Absatz 2, Artikel 308c und 308d sowie gegebenenfalls Artikel 111 Absatz 1 Unterabsatz 2 auf ihre Finanzlage hat.