Erwägungsgrund 101 32025R0040
Da sehr leichte Kunststofftragetaschen — unter 15 Mikron — sehr wahrscheinlich zu Abfall werden und zur Meeresverschmutzung beitragen, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um ihr Inverkehrbringen auf unbedingt notwendige Verwendungszwecke zu beschränken. Diese Kunststofftüten sollten nicht als Verpackungen für lose Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, außer aus hygienischen Gründen oder zur Verpackung von feuchten losen Lebensmitteln wie rohem Fleisch, Fisch oder Milcherzeugnissen.