Erwägungsgrund 163 32025R0040
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission für jedes Kalenderjahr Informationen über die Erreichung der Recyclingziele übermitteln. Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen zu evaluieren, sollten auch Daten über den Verbrauch von sehr leichten, leichten, dicken und sehr dicken Kunststofftragetaschen übermittelt werden, um bewerten zu können, ob der Verbrauch dieser Tragetaschen infolge der Maßnahmen zur Verringerung von leichten Kunststofftragetaschen gestiegen ist. Um eine Bewertung dessen, ob die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden verpflichtenden Pfand- und Rücknahmesysteme wirksam sind oder ob Ausnahmen der Mitgliedstaaten von der Verpflichtung zur Einrichtung dieser Systeme gerechtfertigt sind, zu ermöglichen, ist es wichtig, durch die Berichterstattung der Mitgliedstaaten Informationen über die Quote der getrennten Sammlung von Verpackungen einzuholen, die von der Verpflichtung zur Einführung eines Pfand- und Rücknahmesystems erfasst sind.