Erwägungsgrund 41 32025R0040
Indem der Fertigungsbetrieb als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt wird, wird dem Erzeuger der Verpackung eine gewisse Flexibilität bei der Erreichung des Mindestprozentsatzes an Rezyklatanteil eingeräumt. Der Begriff „Fertigungsbetrieb“ sollte so verstanden werden, dass er sich auf nur eine Industrieanlage bezieht, die Verpackungen herstellt.