Erwägungsgrund 140 32025R0040
Die Sammlung von Verpackungen ist ein entscheidender Schritt zur Sicherstellung ihrer Kreislauffähigkeit und eines starken Markts für Sekundärrohstoffe. Die Festlegung einer verbindlichen Sammelquote ist ein Anreiz, effiziente und gezielte Sammelsysteme auf nationaler Ebene zu entwickeln, und soll die Masse der sortierten und potenziell recycelten Abfälle erhöhen.