Erwägungsgrund 143 32025R0040
Mit dieser Verordnung sollte der Vielfalt der in der Union existierenden Pfand- und Rücknahmesysteme Rechnung getragen und sichergestellt werden, dass technische Entwicklungen in diesen Systemen nicht behindert werden, solange sie die Anforderungen und Kriterien für die Erhöhung der Sammelquoten und die Gewährleistung einer besseren Recyclingqualität erfüllen.