Erwägungsgrund 82 32025R0040
Jeder Importeur oder Vertreiber, der Verpackungen unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt oder eine bereits in Verkehr gebrachte Verpackung so verändert, dass die Konformität mit dieser Verordnung beeinträchtigt werden könnte, sollte als Erzeuger gelten und die Verantwortung für die Erzeugerpflichten tragen.