Erwägungsgrund 19 32025R0040
Unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts sollten Verpackungen so gestaltet und hergestellt werden, dass bestimmte Schwermetalle und andere besorgniserregende Stoffe in ihrer Zusammensetzung begrenzt werden. Wie in der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit dargelegt, sollen besorgniserregende Stoffe so wenig wie möglich verwendet und, soweit möglich, substituiert werden; für nicht wesentliche gesellschaftliche Verwendungszwecke, insbesondere in Verbraucherprodukten, muss nach und nach auf die schädlichsten chemischen Stoffe verzichtet werden. Dementsprechend sollte die Verwendung besorgniserregender Stoffe als Bestandteile des Verpackungsmaterials oder einer Komponente der Verpackung minimiert werden, um sicherzustellen, dass sich Verpackungen sowie aus Verpackungen recycelte Materialien während ihres gesamten Lebenszyklus nicht nachteilig auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auswirken.