Erwägungsgrund 50 32025R0040
Lebensmittelkontaktmaterialien, die recycelten Kunststoff enthalten, müssen die Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/1616 der Kommission erfüllen, wozu auch Anforderungen für Recyclingtechnologien gehören. In Bezug auf Kunststoffverpackungen — außer Verpackungen aus Polyethylenterephthalat (PET) — ist es angezeigt, rechtzeitig vor dem Geltungsbeginn der entsprechenden Anforderungen für den Rezyklatanteil die Verfügbarkeit geeigneter Recyclingtechnologien für solche Kunststoffverpackungen erneut zu bewerten. Im Rahmen dieser Bewertung sollten auch der Zulassungsstatus nach den einschlägigen Unionsvorschriften und die Einrichtung solcher Technologien in der Praxis berücksichtigt werden. Nach einer solchen Bewertung könnte es erforderlich sein, für bestimmte kontaktempfindliche Kunststoffverpackungen Ausnahmen von den Anforderungen für den Rezyklatanteil vorzusehen oder die in dieser Verordnung festgelegte Liste der Ausnahmen zu ändern. Zu diesem Zweck sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen.