Erwägungsgrund 166 32025R0040
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der Berichterstattungspflichten zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung der Regeln für die Berechnung und Überprüfung der Daten bezüglich der Erreichung der Recyclingziele, der Quote der getrennten Sammlung von Verpackungen, die unter das Pfand- und Rücknahmesystem fallen, und der Daten, die für die Festlegung der Methode für die Bewertung von „in großem Maßstab recycelt“ erforderlich sind, übertragen werden. Dieser Durchführungsrechtsakt sollte auch die Methode zur Bestimmung der Masse angefallener Verpackungsabfälle und zum Format für die Datenübermittlung enthalten. Außerdem sollte darin die Methode für die Berechnung des jährlichen Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen pro Kopf und das Format für die Übermittlung dieser Daten festgelegt werden, da diese Daten zur Unterstützung der Überwachung und vollständigen Umsetzung der wesentlichen Anforderungen in Bezug auf Kunststofftragetaschen erforderlich sind, insbesondere im Hinblick darauf, aufgeschlüsselte und verpflichtende Daten über die verschiedenen Kategorien von Kunststofftragetaschen sicherzustellen. Dieser Durchführungsrechtsakt sollte die Entscheidung 2005/270/EG der Kommission und den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/896 der Kommission ersetzen.