Erwägungsgrund 179 32025R0040
Um sicherzustellen, dass die Produktanforderungen der Richtlinie (EU) 2019/904 überwacht und durchgesetzt werden können und einer angemessenen Marktüberwachung unterliegen, sollte die Verordnung (EU) 2019/1020 geändert werden, damit die Richtlinie (EU) 2019/904 in ihren Anwendungsbereich aufgenommen wird. Bestimmungen zu den ab dem 1. Januar 2030 geltenden Anforderungen in Bezug auf den Anteil recycelter Kunststoffe in Getränkeflaschen aus Kunststoff und die entsprechenden Berichterstattungspflichten sollten aus der Richtlinie (EU) 2019/904 gestrichen werden, da diese Frageausschließlich durch die vorliegende Verordnung geregelt wird.