Erwägungsgrund 168 32025R0040
Die wirksame Durchsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen ist von entscheidender Bedeutung, um für einen fairen Wettbewerb zu sorgen und sicherzustellen, dass der erwartete Nutzen dieser Verordnung und ihr erwarteter Beitrag zur Verwirklichung der Klima-, Energie- und Kreislaufwirtschaftsziele der Union erreicht werden. Daher sollten die zuständigen Behörden bestrebt sein, Kontrollen der Richtigkeit zumindest eines Teils der EU-Konformitätserklärungen pro Jahr durchzuführen. Die Verordnung (EU) 2019/1020 zur Festlegung eines horizontalen Rahmens für die Marktüberwachung und die Kontrolle von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, sollte für Verpackungen gelten, für die Nachhaltigkeitsanforderungen gemäß der vorliegenden Verordnung festgelegt werden. Mit den in der Verordnung (EU) 2019/1020 enthaltenen Marktüberwachungsmechanismen werden die Anforderungen für die Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten festgelegt und Schutzmechanismen vorgesehen, um die Einhaltung dieser Verordnung in Bezug auf das Inverkehrbringen von Verpackungen zu überprüfen.