Erwägungsgrund 23 32025R0040
In Anbetracht des laufenden Verfahrens zu BPA wird im Einklang mit den Befugnissen, die der Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelkontaktmaterialien übertragen wurden, eine Beschränkung der Verwendung von BPA voraussichtlich vor Ende 2024 angenommen. Nach ihrer Annahme wird die Beschränkung der Verwendung von BPA für alle Lebensmittelverpackungen und andere Lebensmittelkontaktmaterialien mit einem allgemeinen Übergangszeitraum von 18 Monaten gelten.