Erwägungsgrund 181 32025R0040
Da der Rezyklatanteil in jeglichem Kunststoffanteil von Verpackungen mit der vorliegenden Verordnung nicht vor dem 1. Januar 2030 geregelt wird, sollten die Bestimmungen in Bezug auf Anforderungen für den Rezyklatanteil für Getränkeflaschen aus Kunststoff in der Richtlinie (EU) 2019/904 bis zu dem genannten Datum in Kraft bleiben.