Erwägungsgrund 72 32025R0040
Verpackungen, die unter obligatorische Pfand- und Rücknahmesysteme fallen, sollten mit einem Etikett versehen sein, das die Verbraucher darüber informiert, dass die Verpackungen unter ein solches System fallen und die Verpackungen daher über spezifische Sammelstellen, die von nationalen Behörden für diesen Zweck zugelassen wurden, gesammelt werden sollten. Bei diesem Etikett sollte es sich um eine harmonisierte EU-Kennzeichnung handeln, die von der Kommission festgelegt wird. Die Mitgliedstaaten sollten die Verwendung solcher harmonisierter Symbole auf Verpackungen vorschreiben können, die an Pfand- und Rücknahmesysteme gebunden sind, die nach nationalen Rechtsvorschriften vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung eingerichtet wurden.