Erwägungsgrund 21 32025R0040
PFAS in Lebensmittelkontaktmaterialien führen unweigerlich zur Exposition von Menschen gegenüber PFAS. Da die Gefahren durch PFAS nicht mit einem Schwellenwert verbunden sind, stellt die Exposition gegenüber PFAS aus Lebensmittelkontaktmaterialien ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit dar. PFAS sollten daher in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, beschränkt werden. Um Überschneidungen mit in anderen Rechtsakten der Union festgelegten Beschränkungen für die Verwendung von PFAS zu vermeiden, sollte die Kommission eine Evaluierung durchführen, um zu bewerten, ob die in dieser Verordnung festgelegte Beschränkung für PFAS in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, geändert oder aufgehoben werden muss.