Erwägungsgrund 93 32025R0040
Das Inverkehrbringen von Verpackungen, die unter die Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung bestimmter Verpackungsformate gemäß dieser Verordnung fallen, für grenzüberschreitende Beförderungsmittel, bei denen Catering-Dienstleistungen an Bord verfügbar sind, wie Luftfahrzeuge, Flugzeuge, Züge, Kreuzfahrtschiffe, Fähren, Jachten und Boote, sollte als Reise mit diesen Verpackungen in die Union oder innerhalb der Union verstanden werden. Reisen innerhalb der Union sollten als eine Situation verstanden werden, in der das Beförderungsmittel von einem Ort in der Union abfährt und an einem Ort in der Union ankommt.