Erwägungsgrund 133 32025R0040
Ähnliche unerwünschte Situationen von Mitnahmeeffekten könnten bei Fulfilment-Dienstleistern auftreten. Mit der vorliegenden Verordnung sollen solche Mitnahmeeffekte mittels eines ähnlichen Ansatzes wie jenes der Verordnung (EU) 2022/2065 in Bezug auf Anbieter von Online-Plattformen verhindert werden.