Erwägungsgrund 89 32025R0040
Um Anreize für die Abfallvermeidung zu schaffen, sollte ein neues Konzept der „Wiederbefüllung“ eingeführt werden. Die Wiederbefüllung sollte als spezifische Abfallvermeidungsmaßnahme verstanden werden, die zur Verwirklichung der Vermeidungsziele gemäß der vorliegenden Verordnung beiträgt und für diese erforderlich ist.