Erwägungsgrund 40 32025R0040
Um Hindernisse auf dem Binnenmarkt zu vermeiden und für die wirksame Umsetzung dieser Verordnung zu sorgen, sollten die Wirtschaftsakteure sicherstellen, dass jeder Kunststoffanteil von Verpackungen einen bestimmten Mindestprozentsatz an Rezyklatanteil, der aus der Verwertung von Verbraucher-Kunststoffabfällen gewonnen wurde, aufgeschlüsselt nach Verpackungsart und -format gemäß dieser Verordnung, berechnet als Durchschnitt je Fertigungsbetrieb und Jahr, enthalten.