Erwägungsgrund 104 32025R0040
Um die wirksame und harmonisierte Anwendung der in oder gemäß dieser Verordnung festgelegten Nachhaltigkeitsanforderungen zu gewährleisten, sollte die Konformität mit diesen Anforderungen anhand zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Methoden gemessen werden, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen.