Erwägungsgrund 134 32024L1788
Im Gegensatz zu Strom wird Erdgas in Zukunft schrittweise an Bedeutung verlieren, was sich auch auf den Bedarf an Infrastrukturinvestitionen auswirken wird. Der Netzentwicklungsplan muss daher wettbewerbsrechtlichen Bedenken Rechnung tragen und dazu beitragen, verlorene Vermögenswerte zu vermeiden.