Erwägungsgrund 125 32024L1788
Die Fernleitungsnetzbetreiber spielen bei der Sicherstellung kosteneffizienter Investitionen in Erdgas- und Wasserstoffnetze eine wichtige Rolle. Für eine optimierte Planung, die alle Energieträger umfasst, und um die Lücke zwischen den unterschiedlichen nationalen und unionsweiten Netzplanungsansätzen zu schließen, sollten zusätzliche Anforderungen an eine kohärente Planung eingeführt werden. Zur Sicherstellung einer kosteneffizienten Einführung der Infrastruktur und um verlorene Vermögenswerte zu vermeiden, sollten bei der Netzplanung auch die zunehmenden Verflechtungen zwischen Erdgas und Strom sowie Wasserstoff und, sofern zutreffend, Fernwärme berücksichtigt werden. Neben Strom-zu-Erdgas-Anlagen können Verflechtungen zwischen Wasserstoff und Strom auch Wasserstoffkraftwerke umfassen. Die Netzplanung sollte transparent sein und einschlägigen Interessenträgern die Beteiligung ermöglichen. Zu diesem Zweck sollten die Betreiber zu einer umfassenden Konsultation der Interessenträger verpflichtet werden. Der mit der Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzte Europäische Wissenschaftliche Beirat für Klimawandel kann eine Stellungnahme über die gemeinsamen Szenarien abgeben. Der Netzentwicklungsplan für Wasserstoff sollte auf die Nutzung von Wasserstoff in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren, in denen keine energie- und kosteneffizienteren Alternativen zur Verfügung stehen, ausgerichtet sein.