Erwägungsgrund 6 32024L1788
Diese Richtlinie ergänzt andere einschlägige politische und legislative Instrumente der Union, insbesondere diejenigen, die gemäß der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ vorgeschlagen wurden, wie die Verordnungen (EU) 2023/857, (EU) 2023/957, (EU) 2023/1805 und (EU) 2023/2405 sowie die Richtlinien (EU) 2023/959, (EU) 2023/1791 und (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates, die darauf abzielen, Anreize für die Dekarbonisierung der Wirtschaft der Union zu schaffen und sicherzustellen, dass die Wirtschaft der Union gemäß Verordnung (EU) 2021/1119 bis 2050 auf dem Weg zu einer klimaneutralen Europäischen Union bleibt. Das Hauptziel dieser Richtlinie besteht darin, einen solchen Übergang zur Klimaneutralität zu ermöglichen und zu erleichtern, indem der Aufbau eines Wasserstoffmarkts und eines effizienten Erdgasmarkts sichergestellt wird.