Erwägungsgrund 109 32024L1788
Es sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Entgelte für den Zugang zu Fernleitungen transparent und nichtdiskriminierend sind. Diese Entgelte sollten auf alle Benutzer in nichtdiskriminierender Weise angewandt werden. Werden Erdgasspeicheranlagen, Netzpufferung oder Hilfsdienste in einem bestimmten Gebiet auf einem ausreichend wettbewerbsoffenen Markt betrieben, so könnte der Zugang nach transparenten, nichtdiskriminierenden und marktorientierten Verfahren zugelassen werden.