Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Soweit die von den Mitgliedstaaten zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen getroffenen Maßnahmen staatliche Beihilfen nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellen, sind sie der Kommission gemäß Artikel 108 Absatz 3 AEUV mitzuteilen.
Erwägungsgrund 148 32024L1788Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen