Erwägungsgrund 114 32024L1788
Damit kleine Verteilernetzbetreiber finanziell und administrativ nicht unverhältnismäßig stark belastet werden, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die betreffenden Unternehmen erforderlichenfalls von den Vorschriften für die rechtliche Entflechtung auszunehmen.