Erwägungsgrund 105 32024L1788
Mit Blick auf Abkommen oder Teile von Abkommen mit Drittländern, die gemeinsame Regeln der Union beeinträchtigen könnten, sollte ein kohärentes und transparentes Verfahren eingeführt werden, mit dem einem Mitgliedstaat auf dessen Ersuchen hin genehmigt wird, ein Abkommen mit einem Drittland über den Betrieb einer Fernleitung oder eines vorgelagerten Rohrleitungsnetzes zwischen dem Mitgliedstaat und dem Drittland zu ändern, zu erweitern, anzupassen, zu verlängern oder zu schließen. Das Verfahren sollte die Umsetzung dieser Richtlinie nicht verzögern, die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten unberührt lassen und für bestehende und für neue Abkommen gelten.