Erwägungsgrund 15 32024L1788
Methan und Wasserstoff tragen zur Erderwärmung bei. Austritte dieser Gase aus dem Erdgas- und Wasserstoffsystem sollten daher im Einklang mit dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ und zur Minimierung ihrer Klimaauswirkungen vermieden werden. Transport, Verteilung und Untergrundspeicherung von Erdgas sowie Terminals für verflüssigtes Erdgas müssen den relevanten Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1787 entsprechen. Diese Verordnung enthält Vorschriften für die genaue Messung, Quantifizierung, Überwachung und Überprüfung von sowie die Berichterstattung über Methanemissionen im Energiesektor in der Union sowie für die Verringerung dieser Emissionen, auch durch Inspektionen zur Lecksuche und Reparatur, durch Reparaturpflichten und durch Beschränkungen für das Ablassen und Abfackeln. Zudem sollte die vorliegende Richtlinie die Verpflichtung für Betreiber von Wasserstoffnetzen, Wasserstoffspeicheranlagen und Wasserstoffterminals vorsehen, um Maßnahmen zu ergreifen, um bei ihren Tätigkeiten Wasserstoffemissionen zu vermeiden und zu minimieren, und in regelmäßigen Abständen alle relevanten Komponenten in der Verantwortung des Betreibers auf Wasserstoffdichtheit und notwendige Reparaturen hin zu überprüfen. Soweit erforderlich, sollte die Kommission über die Umwelt- und Klimarisiken von Wasserstoffaustritten Bericht erstatten und gegebenenfalls Vorschläge für Maßnahmen einschließlich maximaler Schwellenwerte für den Austritt von Wasserstoff vorlegen, um mögliche Risiken von Wasserstoffaustritten so gering wie möglich zu halten. Wenn solche Maßnahmen angenommen werden, sollten sie bei der Methode zur Bewertung der Einsparungen an Treibhausgasemissionen durch kohlenstoffarme Brennstoffe berücksichtigt werden.