Erwägungsgrund 95 32024L1788
In einigen Fällen (zum Beispiel bei der Reinigung von Wasserstoff) könnte in Abhängigkeit von der Topographie der Wasserstoffnetze und der Zahl der an die Wasserstoffnetze angeschlossenen Endnutzer ein Wasserstoffqualitätsmanagement durch die Wasserstoffnetzbetreiber erforderlich werden. Die Regulierungsbehörden sollten daher Wasserstoffnetzbetreiber damit beauftragen, in ihren Netzen ein effizientes Wasserstoffqualitätsmanagement zu gewährleisten, wenn dies für das Systemmanagement erforderlich ist. Bei der Durchführung solcher Tätigkeiten sollten die Wasserstoffnetzbetreiber auch in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren durch Einhaltung der geltenden Qualitätsnormen für Wasserstoff eine stabile Wasserstoffqualität für die Endverbraucher sicherstellen.