Erwägungsgrund 97 32024L1788
Darüber hinaus sollten Hindernisse für die Vollendung des Erdgasbinnenmarktes, die sich aus der Nichtanwendung der Marktvorschriften der Union auf Erdgasfernleitungen aus Drittländern und in Drittländer ergeben, beseitigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die für Erdgasfernleitungen zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten geltenden Vorschriften auch für Erdgasfernleitungen in der Union gelten, die aus Drittländern kommen und in Drittländer führen. Dies sollte die Kohärenz des Rechtsrahmens innerhalb der Union gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen im Energiebinnenmarkt der Union und negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit vermeiden. Es sollte auch die Transparenz verbessern und Marktteilnehmern, insbesondere Erdgasinfrastrukturinvestoren und Netzbenutzern, Rechtssicherheit hinsichtlich des anwendbaren Rechtsrahmens geben.