Erwägungsgrund 139 32024L1788
Das Vertrauen in den Markt und in seine Liquidität und die Zahl der Marktteilnehmer müssen zunehmen, weshalb die Regulierungsaufsicht über Unternehmen, die in der Erdgasversorgung tätig sind, ausgebaut werden muss. Anforderungen dieser Art sollten die bestehenden Rechtsvorschriften der Union auf dem Gebiet der Finanzmärkte nicht berühren und sie sollten mit diesen vereinbar sein. Die Regulierungsbehörden und die Finanzmarktregulierungsbehörden müssen kooperieren, um einen Überblick über die betreffenden Märkte zu bekommen. Die Mitgliedstaaten sollten die finanzielle Solidität von Erdgasversorgungsunternehmen als Kriterien für die Genehmigung des Verkaufs, einschließlich des Weiterverkaufs, von Erdgas festlegen können. Diese Kriterien sollten vollständig transparent und nichtdiskriminierend sein.