Erwägungsgrund 50 32024L1788
Die Mitgliedstaaten, die im Gassystem nicht systematisch intelligente Messsysteme einführen, sollten den Verbrauchern die Möglichkeit geben, auf Verlangen und zu fairen und angemessenen Bedingungen sowie auf eigene Kosten intelligente Zähler zu installieren, und ihnen alle relevanten Informationen dazu liefern.