Erwägungsgrund 120 32024L1788
Die Regulierungsbehörden sollten in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), die mit der Verordnung (EU) 2019/942 eingerichtet wurde, einen offenen, wettbewerbsbestimmten, sicheren und ökologisch nachhaltigen Wasserstoffbinnenmarkt mit ungehinderten grenzüberschreitenden Wasserstoffflüssen fördern. Damit der Wasserstoffbinnenmarkt ordnungsgemäß funktionieren kann, müssen die Regulierungsbehörden Entscheidungen in allen relevanten Regulierungsangelegenheiten treffen können.