Erwägungsgrund 158 32024L1788
Gemäß der Verordnung (EU) 2024/1789 kann die Kommission Leitlinien oder Netzkodizes erlassen, um das erforderliche Maß an Harmonisierung zu bewirken. Solche Leitlinien oder Netzkodizes, bei denen es sich um verbindliche, als Durchführungsverordnungen der Kommission verabschiedete Vorschriften handelt, sind — auch im Hinblick auf bestimmte Bestimmungen der Richtlinie — ein nützliches Instrument, das im Bedarfsfall rasch angepasst werden kann.