Erwägungsgrund 27 32024L1788
Die Mitgliedstaaten sollten berücksichtigen, dass eine erfolgreiche Energiewende verstärkte Investitionen in die Aus- und Weiterbildung, Schulung sowie die Kompetenzen der Arbeitskräfte im Erdgas- und Wasserstoffsektor erfordert, auch im Zusammenhang mit der Infrastrukturentwicklung, der Energieeffizienz und Endnutzeranwendungen, die energie- und kosteneffizientere sowie dekarbonisierte Alternativen anwenden. Solche Investitionen würden den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2023/1791 entsprechen.