Erwägungsgrund 142 32024L1788
Die Mitgliedstaaten oder, sofern Mitgliedstaaten dies vorsehen, die Regulierungsbehörden sollten die Ausarbeitung unterbrechbarer Versorgungsverträge fördern.
Die Mitgliedstaaten oder, sofern Mitgliedstaaten dies vorsehen, die Regulierungsbehörden sollten die Ausarbeitung unterbrechbarer Versorgungsverträge fördern.