Erwägungsgrund 98 32024L1788
Die Mitgliedstaaten und die Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft sollten in allen den Ausbau eines integrierten und dekarbonisierten Erdgasmarktes betreffenden Fragen eng zusammenarbeiten und keine Maßnahmen ergreifen, durch die die weitere Integration der Erdgasmärkte oder die Versorgungssicherheit der Mitgliedstaaten und der Vertragsparteien gefährdet wird. Dies könnte die Zusammenarbeit in Bezug auf Erdgasspeicherkapazitäten und die Einladung von Sachverständigen zu relevanten regionalen Gruppen für Erdgasversorgungsrisiken umfassen.