Erwägungsgrund 141 32024L1788
Bevor die Kommission Leitlinien zur Präzisierung der Aufbewahrungsanforderungen erlässt, sollten ACER und die durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) den Inhalt der Leitlinien gemeinsam prüfen und die Kommission dazu beraten. ACER und die ESMA sollten ferner zusammenarbeiten, um weiter zu untersuchen, ob Transaktionen mit Gasversorgungsverträgen und Erdgasderivaten Gegenstand von vorbörslichen oder nachbörslichen Transparenzanforderungen sein sollten und, wenn ja, welchen Inhalt diese Anforderungen haben sollten, und um diesbezüglich beratend tätig zu sein.