Erwägungsgrund 112 32024L1788
Die Mitgliedstaaten sollten konkrete Maßnahmen zur umfassenderen Nutzung von nachhaltigem Biomethan oder anderen Gasarten, die aus technischer Sicht sicher in das Erdgassystem eingespeist und über dieses transportiert werden können, ergreifen und deren Erzeugern nichtdiskriminierender Zugang zu diesem Netz gewährleisten, sofern ein solcher Zugang mit den geltenden technischen Vorschriften und Sicherheitsstandards dauerhaft vereinbar ist und soweit in der vorliegenden Richtlinie nichts anderes vorgesehen ist.