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Die Regulierungsbehörden verlangen vom Verteilernetzbetreiber, transparente und effiziente Verfahren für den nichtdiskriminierenden Anschluss von Erzeugungsanlagen für erneuerbares Gas und kohlenstoffarmes Gas zu veröffentlichen. Diese Verfahren bedürfen der Genehmigung durch die Regulierungsbehörden. Die Mitgliedstaaten können beim Anschluss Erzeugungsanlagen für Biomethan Vorrang einräumen. Für den Zweck der zügigen Umsetzung der Netzanbindung der Erzeugung von Biomethan bemühen sich die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass der Verteilernetzbetreiber — unter der gemäß Artikel 78 Absatz 1 Buchstabe t durchgeführten Aufsicht der Regulierungsbehörde — bei der Bewertung der Anträge auf Einspeisung von Biomethan, der Erstellung eines Angebots und der Umsetzung der Anbindung angemessene Fristen einhält.
Der Fernleitungsnetzbetreiber entwickelt und veröffentlicht im Einklang mit den im zehnjährigen Netzentwicklungsplan nach Artikel 55 angegebenen Kapazitäten…
Die Integration von nachhaltigem Biomethan gemäß den in der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Kriterien in das…
Fernleitungsnetzbetreiber und Wasserstofffernleitungsnetzbetreiber sind verpflichtet, transparente und effiziente Verfahren und Entgelte für den…
die Anschlussentgelte und -kosten im Rahmen der Verfahren für den Anschluss neuer Erzeugungsanlagen für erneuerbares Gas und Kohlenstoffarmes Gas an das…
Soweit erforderlich, verlangen die Mitgliedstaaten von den Fernleitungsnetz- und den Verteilernetzbetreibern in ihrem Hoheitsgebiet, dass sie technische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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