§ 12 DV-SJG
Allgemeines
Die Jägerprüfung orientiert sich an den Anforderungen der Jagdpraxis. Sie soll den Nachweis erbringen, dass der Prüfling nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Jagdausübung geeignet ist.
Die Jägerprüfung orientiert sich an den Anforderungen der Jagdpraxis. Sie soll den Nachweis erbringen, dass der Prüfling nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Jagdausübung geeignet ist.