§ 9a DV-SJG
Das Bewirtschaftungsgebiet für Damwild umfasst folgende Jagdbezirke: Bosen, Bostalsee, Braunshausen, Eckelhausen, Eiweiler, Gonnesweiler, Holzhauserwald, Imsbach, Kastel II, Neunkirchen (Nahe), Primstal, Schwarzenbach, Selbach, Sötern, Steinberg-Deckenhardt, Waldgut Bocksborn und Walhausen mit Ausnahme der Flächen, die nach Norden durch die A 62 und nach Westen durch die A 1 von diesen Jagdbezirken abgetrennt werden.
Innerhalb des Bewirtschaftungsgebietes hat die Bejagung des Damwildes so zu erfolgen, dass der Frühjahrsbestand eine Wilddichte von 4 Stück/100 ha Waldfläche nicht dauerhaft überschreitet und ein Geschlechterverhältnis von männlichem zu weiblichem Wild von 1:1 erreicht wird. Abschnitt 4 Erteilung von Jagdscheinen Zu § 14 Abs. 1 und 6 SJG: