§ 56 DV-SJG
Bringen von Haar- und Federwild auf der Schleppe
Bei der Haar- und Federwildschleppe muss der Hund das geschleppte Stück selbstständig finden und seinem Führer zutragen. Bei kleinen Hunderassen wie Terriern oder Teckeln steht die Riemenarbeit, das Verweisen oder das Verbellen dem Zutragen gleich.