§ 57 DV-SJG
Freiverlorensuche von Federwild
Der Hund muss in Freiverlorensuche das ausgelegte Stück Federwild finden und seinem Führer zutragen. Bei kleinen Hunderassen wie Terriern und Teckeln steht Verweisen oder Verbellen dem Zutragen gleich. Hunde, die in einer gleichwertigen Prüfung (§ 49) dieses Fach nicht absolviert haben, müssen diese Teilprüfung ebenfalls absolvieren.