§ 17 DV-SJG
Die Prüfung besteht aus drei Teilen: Den Ablauf der Prüfung im Einzelnen bestimmt der Prüfungsleiter.
Prüfungsteil I: Waffenhandhabung und jagdliches Schießen;
Prüfungsteil II: Schriftliche Prüfung;
Prüfungsteil III: Mündliche und praktische Prüfung.
Die Prüfung erstreckt sich auf Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Sachgebieten:
Waffenrecht, Jagdrecht sowie verwandte Rechtsgebiete, insbesondere Tierschutzrecht sowie Notwehr- und Notstandsrecht;
Wild-/Jagdtierkunde einschließlich der Wildbiologie und der Wildkrankheiten sowie der Behandlung erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der Hygiene und der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel;
Jagdbetrieb unter besonderer Berücksichtigung der Fallenjagd sowie Jagdhundewesen;
Wildhege, Naturschutz und Landschaftspflege, Wildschadensverhütung sowie Land- und Waldbau;
Waffen- und Schießwesen hinsichtlich der im Jagdbetrieb vorkommenden Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen).