§ 55 DV-SJG
Zum Prüfungsfach Gehorsam gehören die Prüfungsteile:
Allgemeiner Gehorsam Der Hund hat dem Führer auf Pfiff, Zuruf oder Zeichen Folge zu leisten. Er darf nicht handscheu sein.
Schussfestigkeit Bei der Abgabe eines Schrotschusses in ausreichender Entfernung vom Führer und bei der Abgabe von Schrotschüssen am Stand darf der Hund keine starke Schussempfindlichkeit oder Schussscheue zeigen. Hierbei gibt jeder Hundeführer nach Aufforderung und Anweisung der Richter einen Schuss im jagdlichen Anschlag ab.
Verhalten auf dem Stand Der Hund hat sich am Stand ruhig zu verhalten. Er darf bei der Abgabe von Schrotschüssen nicht an der Leine reißen oder seinen Platz verlassen. Hierbei gibt jeder Hundeführer nach Aufforderung und Anweisung der Richter einen Schuss im jagdlichen Anschlag ab.
Leinenführigkeit Der Hund muss ohne lautes Kommando dicht hinter oder neben dem Fuß seines Führers bleiben. Er darf nicht an der Leine ziehen und muss beim Umgehen von Bäumen seinem Führer folgen.